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Aktuelle Lage am Holzmarkt
Gestiegene Fichten-Rundholzpreise
Liebe Waldbesitzerinnen,
liebe Waldbesitzer,
die Nachfrage nach Holzprodukten ist lokal und global so hoch wie nie, was zu einem großen Teil an massiven Exporten von Schnittholz in die USA liegt.
So steigen auch die Rundholzpreise für den Waldbesitzer in den letzten Monaten kontinuierlich nach oben. Momentan können wir für frische Fichtenfixlängen im Sortiment BC 2b+ 90,- €/fm auszahlen. Wir empfehlen Ihnen die Nachfrage zu nutzen und über einen Holzeinschlag nachzudenken! Jederzeit können Sie sich diesbezüglich bei uns in der Geschäftsstelle melden.
Den Geschäftsführer sowie die WBV-Förster erreichen Sie Montags und Mittwochs jeweils von 10.00 - 12.00 Uhr unter der bekannten Rufnummer 09446 918107 - 0.

Forstschäden-Ausgleichsgesetz
Mit den in den letzten Jahren gehäuft auftretenden Kalamitäten und dem damit massiv erhöhten Holzaufkommen hat die Bundesregierung im März das Forstschäden-Ausgleichsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes ist es, den Holzpreisverfall einzudämmen. Mit dieser Verordnung kann der Holzeinschlag im laufenden Forstwirtschaftsjahr in allen Bundesländern beschränkt werden. Die Voraussetzungen für eine Verordnung im Rahmen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes sind erfüllt, wenn durch die Schäden eine erhebliche und überregionale Marktstörung zu erwarten ist. Nach der Annahme im Bundesrat wird die Verordnung zum Forstschäden-Ausgleichsgesetz durch den Bundeslandwirtschaftsminister in Kraft gesetzt.
Zusammen mit der Einschlagsbeschränkung gelten folgende steuerliche Erleichterungen:
- Während der Einschlagsbeschränkung gilt für jegliche Kalamitätsnutzung 1/4 des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes, wie er sich für Einkünfte aus Nichtkalamitätsholz ergibt.
- Nichtbuchungspflichtige Forstbetriebe können während der Einschlagsbeschränkung pauschal 90 % der Holzeinnahmen als Betriebsausgaben absetzen.
- Es besteht die Möglichkeit der Bildung einer steuermindernden Rücklage.
Bis 30. September 2021 wird der ordentliche Fichteneinschlag auf 85 % begrenzt. Dies betrifft auch Privatwaldbesitzer! Über die genauen Regelungen diesbezüglich halten wir Sie auf dem Laufenden.
Weitere Informationen zum Gesetz sind unter folgendem Link zu finden:
www.gesetze-im-internet.de/forstschausglg/ForstSchAusglG.pdf
Auslagerung von Schadhölzern
Seit 15. April 2021 gibt es wieder die Förderung für die Auslagerung von Schadhölzern auf anerkannte WBV-Lagerplätze im Rahmen der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung.
In den letzten Jahren wurden viele tausende Festmeter Schadholz im Vereinsgebiet ausgelagert und die Förderung über die WBV abgewickelt. Seit 15. April 2021 gibt es wieder die Förderung für die Auslagerung von Schadhölzern auf anerkannte WBV-Lagerplätze (Insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung).
Leider bereiten uns fehlerhaft ausgefüllte Beteiligtenerklärungen der Waldbesitzer immer wieder große Probleme bei der Abwicklung der Förderanträge. Wir weisen darauf hin, dass in Zukunft fehlerhafte Formulare nicht mehr berücksichtigt werden können!
Waldbesitzer, die die Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen dies dem WBV-Büro zusammen mit der Holzmenge schriftlich mitteilen. Damit die WBV die Förderung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen kann, ist das schriftliche Einverständnis des Waldbesitzers notwendig. Dazu gibt es im Downloadbereich auf der WBV-Website einen Vordruck („Beteiligtenerklärung“). Dieser muss komplett ausgefüllt mit der Holzliste der WBV zugeschickt werden.
Das Holz muss auf einen der anerkannten Lagerplätze (siehe unten) gebracht werden. Wer sein Holz auf einem anderen Lagerplatz zwischenlagert, kann nicht berücksichtigt werden.
Wichtiger Hinweis
Wegen der häufigen Fehlern im letzten Jahr bitte beim Ausfüllen der Beteiligtenerklärung überprüfen:
- Ist mein/-e Ehemann/-frau auch Miteigentümer und muss somit mit Name und Geburtsdatum eingetragen werden?
- Steht mein Name im Grundbuch oder ist der Wald evtl. schon an die Kinder übergeben?
- Besteht ein Nießbrauch? Dann müssen beide Waldbesitzer eingetragen werden inkl. Geburtsdatum und Unterschrift.
- Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft oder Eigentümergemeinschaft?
- Habe ich die richtige Flurnummer und Gemarkung von meinem Waldstück angegeben?
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen die WBV und die staatlichen Förster zur Verfügung.
Liste förderfähiger Lagerplätze
AELF-Förster | Lagerplatz | Beschreibung |
---|---|---|
Wittl | Oberdolling | Oberdolling Richtung Weißendorf rechts |
Wittl | Tettenagger | Tettenagger Richtung Oberoffendorf am Radweg |
Wittl | Laimerstadt | Laimerstadt-Ried Koppel |
Wittl | Hagenhill | Hagenhill-Laimerstadt vor scharfer Kurve rechts |
Wittl | Mendorf | Bei Pferdehof Binder, aber nicht an Kreisstraße und nicht an Graben |
Wittl | Mindelstetten | Sportplatz bei B299 |
Wittl | Pondorf | Kläranlage (Ortsausgang Richtung Schamhaupten) |
Wittl | Tettenwang | Kalkhofen links bei Gemeindehölzl |
Dütsch | Paulushofen | südl. Biogasanlage |
Dütsch | Eglofsdorf | Deponie Eglofsdorf (nördl. Ortschaft) |
Dütsch | Hirschberg | Lämmerberg |
Dütsch | Kevenhüll | Gemeindestadel Kevenhüll |
Dütsch | Litterzhofen | bei den Silos |
Dütsch | Wiesenhofen | beim Kreisel und westl. Richtung Kaising im Feld |
Dütsch | Wolfsbuch | Neuserer Weg |
Dütsch | Grampersdorf | Gewerbegebiet hinter Aldi |
Gabler | Kasing | FFW Kasing Richtung Kasinger Heide |
Gabler | Appertshofen | Bushaltestelle |
Gabler | Demling | Pettlinger Berg |
Wack | Hienheim | Flugplatzstraße |
Beslmeisl | Echendorf | Beim Spielplatz Richtung Forst |
Beslmeisl | Buch | Wiese der Dorfgemeinschaft |